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Verordnung zur Therapie
Die Zuweisung (Verordnung)
erfolgt über den Arzt Ihres Vertrauens, Hausarzt, Wahlarzt,
Facharzt oder Krankenhaus. Nach erhalt der Verordnung rufen Sie
uns einfach an oder kommen Sie persönlich vorbei.
Chefärztliche Bewilligung
Diese muss vor Beginn
der Therapie durchgeführt werden. (Ausnahme bis 10 Sitzungen
oder bis 20. Anwendung) Sie können diese Bewilligung selber
durchführen, oder wenn Sie zur Terminvereinbarung den Verordnungsschein
mitbringen, übernehmen wir gerne für Sie diese Aufgabe
als Service unseres Hauses.
Bei eventuellen Unklarheiten fragen
Sie uns bitte!
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