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Verordnung zur Therapie
Die Zuweisung (Verordnung)
erfolgt über den Arzt Ihres Vertrauens, Hausarzt, Wahlarzt,
Facharzt oder Krankenhaus. Nach erhalt der Verordnung rufen Sie
uns einfach an oder kommen Sie persönlich vorbei.
Chefärztliche Bewilligung
Diese muss vor Beginn
der Therapie durchgeführt werden. (Ausnahme bis 10 Sitzungen
oder bis 20. Anwendung) Wir bitten Sie, diese Bewilligung bei der
jeweiligen Krankenkasse selber durchführen. Bei eventuellen
Unklarheiten fragen Sie uns bitte!
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